Mund- und Nasenschutzpflicht ab dem 04. Mai 2020

Ab dem 27. April 2020 ist es in Nordrhein-Westfalen Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

In Anlehung daran hat der Schulträger angeordnet, dass an unserem Gymnasium ab dem 04. Mai 2020 ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, das Kollegium und für Besucher_innen die Pflicht besteht, jeweils einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, damit sich die Mitglieder unserer Schulgemeinde gegenseitig schützen.

Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der die Schulleitung und der Schulträger dringend empfehlen, dem Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nachzukommen.

Vielen Dank für Euer und Ihr Verständnis und für die Solidarität zum Schutz der Gesundheit.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.