Frühestens zum 01.02.2021, ansonsten schnellstmöglich danach ist am Gymnasium Haus Overbach folgende Stelle zu besetzen:
Stellvertretende Schulleiterin/Stellvertretender Schulleiter
(A 15 FN 4 LBesG / entsprechend gem. TV‐L)
(Studiendirektor/in als der/die ständige Vertreter/in des Leiters eines voll ausgebauten
Gymnasiums mit mehr als 360 Schüler/innen)