Informationen zur Notbetreuung während der Schulschließung

Aufgrund der Vorgaben des Landes NRW wird die Notbetreuung an den Jülicher Schulen so erfolgen, dass ab dem 18. März 2020 nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson sind, beaufsichtigt werden dürfen.

„… Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen. …“

Genauere Informationen bezüglich der Anspruchsprüfung sowie der Vorgehensweise können Sie der Homepage der Stadt Jülich entnehmen:

https://www.juelich.de/coronavirus

Bitte melden Sie sich per E-Mail an das Sekretariat unseres Gymnasiums (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), wenn Sie Betreuungsbedarf haben und die Bedingungen (siehe Homepage der Stadt Jülich) erfüllen.

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