Alle Schülerinnen und Schüler sind unterschiedlich. Alle haben unterschiedliche Stärken und Schwächen. Durch individuelle Förderung versuchen wir unter Einbezug aller Beteiligten das Lernpotential der Schülerinnen und Schüler voll auszuschöpfen und den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen Rechnung zu tragen.
Wir fördern bei Schwächen und fordern bei Stärken.
Das Schulgesetz (§ 1 Abs. 1 SchulG) verpflichtet Schulen, Konzepte für die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler anzubieten. Ein solches Förderkonzept soll sowohl Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten im Auge haben wie auch solche Jugendliche, die zur Entwicklung ihrer besonderen Begabungen Unterstützung benötigen.